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   BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 25.97   

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https://dejure.org/1999,20546
BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 25.97 (https://dejure.org/1999,20546)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.1999 - 1 C 25.97 (https://dejure.org/1999,20546)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 1999 - 1 C 25.97 (https://dejure.org/1999,20546)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 25.97
    Parallelentscheidung zu dem Urteil, BVerwG, 1999-04- 13, 1 C 24/97, das vollständig dokumentiert ist.2.
  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1203/99

    Keine Verletzung des Grundrechts auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch das

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 25.97
    Die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 11. November 1999 - 1 BvR 1203/99 - nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1203/99

    Keine Verletzung des Grundrechts auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch das

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn Dr. H ... gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 1999 - BVerwG 1 C 25.97 -, b) das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. März 1997 - 9 S 2902/95 -, c) den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 31. August 1994 - 3 K 3000/93 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 11. November 1999 einstimmig beschlossen:.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2000 - 9 S 652/00

    Nichterreichen der Beschwerdesumme wegen Aufteilung von Reisekosten eines Tages

    Sie lägen für das vorliegende Verfahren nur deshalb unter 400,-- DM, weil der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den erstattungsfähigen Betrag zu je einem Drittel auf die im zweiten und dritten Rechtszug jeweils gleichzeitig verhandelten Sachen VG Karlsruhe 3 K 3000/93 und 3 K 3002/93 = VGH Baden-Württemberg 9 S 2905/95 und 9 S 2903/95 = BVerwG 1 C 25.97 und 1 C 24.97 sowie das noch nicht abgeschlossene Verfahren VG Sigmaringen 6 K 1692/90 (derzeit beim Senat unter dem Aktenzeichen 9 S 1663/99 anhängig) verteilt habe.
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